Reicht die GKV - oder ist eine Krankenzusatzversicherung notwendig ???
- Im Bereich Zahnersatz gilt seit dem 1. Januar 2005 das neue Zuschuss-System
- Sehhilfen werden seit dem 01.01.2004 von der GKV nur noch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 sowie bei stark seh-behinderten Erwachsenen bezuschusst.
- Heilpraktiker-Leistungen werden von der GKV i.d.R. ebenfalls nicht bezuschusst.
- Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Krankenkassen in medizinisch begründeten Fällen übernommen.
Beispiele hierfür sind: Angstzustände, schwere Depressionen, Ess-Störungen, Sucht- und Zwangsverhalten.
- Bei vollstationärer Behandlung im Krankenhaus müssen Erwachsene vom Beginn an für längstens 28 Tage im Kalenderjahr für die Unterbringung 10 Euro je Kalendertag zuzahlen.
- Im Ausland übernimmt die GKV die Kosten, die auch in Deutschland entstanden wären. Allerdings gilt dies nur für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Ein krankheitsbedingter Rücktransport aus dem Ausland nach Deutschland ist in der GKV ausgeschlossen. Um Nachteile und Probleme bei Krankheit im Ausland weitgehend auszuschließen,
empfielt sich bei einer Auslandsreise dringend der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung.
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Der Online-Vergleich liefert eine übersichtliche Tabelle mit folgenden Informationen:
 Unternehmensbewertung
 Heilpraktiker
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV
 ambulante Leistungen
Psychotherapie Sehhilfen Hilfsmittel Vorsorgeuntersuchungen
 Zahnersatz
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV anfängl. Leistungseinschränkung Zahnprophylaxe
 Krankenhaus
gesetzliche Zuzahlungen Vor- und Nach-Untersuchungen Unterbringung (1- oder 2-Bettzimmer) freie Arztwahl (Chefarzt) Erstattung auch über GOÄ ambulante OP's
 Auslandsschutz
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