KZVonline --- Leistungen der GKV u Krankenzusatzversicherung

Was leisten die gesetzliche Krankenkassen (GKV) und was nicht ???
Auf KZVonline erhalten Sie eine Übersicht über die gesetzlichen Leistungen sowie die Kosten für eine private Krankenzusatzversicherung.
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Reicht die GKV - oder ist eine Krankenzusatzversicherung notwendig ???

  • Im Bereich Zahnersatz gilt seit dem 1. Januar 2005 das neue Zuschuss-System
  • Sehhilfen werden seit dem 01.01.2004 von der GKV nur noch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 sowie bei stark seh-behinderten Erwachsenen bezuschusst.
  • Heilpraktiker-Leistungen werden von der GKV i.d.R. ebenfalls nicht bezuschusst.
  • Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Krankenkassen in medizinisch begründeten Fällen übernommen. Beispiele hierfür sind: Angstzustände, schwere Depressionen, Ess-Störungen, Sucht- und Zwangsverhalten.
  • Bei vollstationärer Behandlung im Krankenhaus müssen Erwachsene vom Beginn an für längstens 28 Tage im Kalenderjahr für die Unterbringung 10 Euro je Kalendertag zuzahlen.
  • Im Ausland übernimmt die GKV die Kosten, die auch in Deutschland entstanden wären. Allerdings gilt dies nur für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ein krankheitsbedingter Rücktransport aus dem Ausland nach Deutschland ist in der GKV ausgeschlossen. Um Nachteile und Probleme bei Krankheit im Ausland weitgehend auszuschließen, empfielt sich bei einer Auslandsreise dringend der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung.
Der Online-Vergleich liefert eine übersichtliche Tabelle mit folgenden Informationen:
Unternehmensbewertung
Heilpraktiker
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV
ambulante Leistungen
Psychotherapie
Sehhilfen
Hilfsmittel
Vorsorgeuntersuchungen
Zahnersatz
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV
anfängl. Leistungseinschränkung
Zahnprophylaxe
Krankenhaus
gesetzliche Zuzahlungen
Vor- und Nach-Untersuchungen
Unterbringung (1- oder 2-Bettzimmer)
freie Arztwahl (Chefarzt)
Erstattung auch über GOÄ
ambulante OP's
Auslandsschutz
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