KZVonline --- PKV Rating Methode nach dem Ausschluss-Prinzip

KZVonline gibt Rating-Informationen zu den einzelnen priv. Krankenversicherungs-Unternehmen.
Hierzu wurden die PKV-Kennzahlen des Bundesverbandes nach einem speziellen Ausschlussverfahren ausgewertet.
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Bewertung von priv. KV-Gesellschaften - 3. Das Ausschluss-Prinzip

1. Auschluss-Kriterium: (Sicherheit - Teil1)
Grundlage für das Vertrauen in eine Versicherungsgesellschaft ist das Know-how und eine große Erfahrung in dem entsprechenden Sektor. Beides dürfte von lange am Markt etablierten Gesellschaften eher zu erwarten sein, als von "New-comern". Da die jungen Versicherungsgesellschaften über einen jüngeren Versichertenbestand -und damit auch über eine deutlich günstigere Schadenquote- verfügen dürften, können sie für die aktuelle Situation günstigere Prämien kalkulieren. Die Schwierigkeit besteht für diese (wie für alle anderen) Unternehmen jedoch darin, langfristige Planungen zu erstellen (z.B. Kalkulation der Altersrückstellungen). Da ihnen die Erfahrung aus dem eigenen Versichertenbestand fehlt, können sie hiervon nur theoretische Kenntnisse besitzen. Die Bindung an ein junges Unternehmen bietet demnach die Chance auf eine überdurchschnittlich günstige Beitragsentwicklung, jedoch birgt sie auch das deutlich höhere Risiko einer katastrophalen Fehlkalkulation seitens des Krankenversicherers.
Für langfristige Bindungen ist Beständigkeit eine existentielle Voraussetzung. Aus diesem Grund wurden bei dem VERMÖGENSPLAN-Rating nur solche Gesellschaften berücksichtigt, die mindestens seit 20 Jahren auf dem deutschen Krankenversicherungsmarkt mit mindestens marktüblichem Erfolg etabliert sind.
Der Online-Vergleich liefert eine übersichtliche Tabelle mit folgenden Informationen:
Unternehmensbewertung
Heilpraktiker
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV
ambulante Leistungen
Psychotherapie
Sehhilfen
Hilfsmittel
Vorsorgeuntersuchungen
Zahnersatz
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV
anfängl. Leistungseinschränkung
Zahnprophylaxe
Krankenhaus
gesetzliche Zuzahlungen
Vor- und Nach-Untersuchungen
Unterbringung (1- oder 2-Bettzimmer)
freie Arztwahl (Chefarzt)
Erstattung auch über GOÄ
ambulante OP's
Auslandsschutz
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