Bewertung von priv. KV-Gesellschaften - Das Ranking
Das VERMÖGENSPLAN-Ranking
Die in der v.g. Rating-Methode gewählten Grenzen in den einzelnen Ausschluss-Kriterien
stellen keineswegs Dogmen dar. Wie die einzelnen Rating-Ergebnisse (siehe Beispiele 1 bis 5) zeigen, lassen sich vielmehr
bereits durch Variation der gewählten Zeitabschnitte recht unterschiedliche Rating-Ergebnise erzielen. Und niemand wird plausibel erklären können, dass ein Zeitfenster von 5 Jahren sinnvoller sei als eines von z.B. 6 oder 7 Jahren.
Noch weit größere Unterschiede im Ergebnis erhält man, wenn die Grenzen der einzelnen Kriterien leicht verändert werden. Auch hier ist es nicht möglich, objektive Maßstäbe zu setzten. (vergleiche Rating-Beispiele 1 bis 5)
Das VERMÖGENSPLAN-Ranking berücksichtigt diese Problematik, indem jede mögliche Variation der einstellbaren Werte "durchgespielt" wird. Das jeweilige Ergebnis wird aufgezeichnet und mit den
übrigen Ergebnissen addiert. Die jeweiligen Parameter wurden wie folgt variiert:
Am dt. Markt: Marktanteil: Finanzkraft: Unternehmenserfolg: Wachstum: jeweiliges Zeitfenster: |
mindestens 20 Jahre (fix) mindestens 1,00 % (fix) Variation der Werte: 95%, 90%, 76%, 50% Variation der Werte: 95%, 90%, 76%, 50% Variation der Werte: 95%, 90%, 76%, 50% 3, 4, 5,..,12, 13, 14 Jahre |
Aus den v.g. Variationen ergeben sich 896 verschiedene, aber gleichwertige Rating-Ergebnisse. Besteht eine Gesellschaft das jeweilige Rating, so erhält sie hierfür 5 Punkte. Falls nicht, kann
sie trotzdem insgesamt 3 Punkte erzielen:
Für die Erfüllung der ersten drei Ausschluss-Kriterien 2 Punkte und für das vierte oder fünfte Kriterium 1 Punkt.
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Der Online-Vergleich liefert eine übersichtliche Tabelle mit folgenden Informationen:
 Unternehmensbewertung
 Heilpraktiker
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV
 ambulante Leistungen
Psychotherapie Sehhilfen Hilfsmittel Vorsorgeuntersuchungen
 Zahnersatz
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV anfängl. Leistungseinschränkung Zahnprophylaxe
 Krankenhaus
gesetzliche Zuzahlungen Vor- und Nach-Untersuchungen Unterbringung (1- oder 2-Bettzimmer) freie Arztwahl (Chefarzt) Erstattung auch über GOÄ ambulante OP's
 Auslandsschutz
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