Reicht die GKV - oder ist eine Krankenzusatzversicherung notwendig ???
Im Bereich Zahnersatz gilt seit dem 1. Januar 2005 das neue Zuschuss-System
Bis 2005 leisteten die Krankenkassen bei Zahnersatz einen prozentualen Zuschuss auf die vertraglich vereinbarten Kosten. Je nach Bonus wurden 50, 60 oder 65 % der Kosten übernommen.
Nach der neuen Regelung wird für einen entsprechenden Befund, z.B. eine Zahnlücke über zwei Zähne, ein fester Zuschuss gewährt. Dabei spielt es keine Rolle mehr, wie diese Lücke versorgt wird,
ob mit einer festen Brücke oder durch zwei Implantate, die Krankenkasse erstattet genau den Betrag, der eine Grundversorgung abdeckt. Hierfür wurde ein Zuschuss-Katalog mit 43 unterschiedlichen Befunden erstellt.
Der Anspruch des Versicherten hat sich damit von der ehemaligen "Sachleistung der besonderen Art" in eine Geldleistung geändert. Das Bonussystem wurde allerdings beibehalten.
Ein Vorteil dieser neuen Regelung ist, dass Kassenpatienten den Festzuschuss auch dann erhalten, wenn sie sich für eine Leistung entscheiden, die früher nicht bezuschusst wurde (z.B. hochwertige Inlays, Implantate, ect.)
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Der Online-Vergleich liefert eine übersichtliche Tabelle mit folgenden Informationen:
Unternehmensbewertung
Heilpraktiker
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV
ambulante Leistungen
Psychotherapie Sehhilfen Hilfsmittel Vorsorgeuntersuchungen
Zahnersatz
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV anfängl. Leistungseinschränkung Zahnprophylaxe
Krankenhaus
gesetzliche Zuzahlungen Vor- und Nach-Untersuchungen Unterbringung (1- oder 2-Bettzimmer) freie Arztwahl (Chefarzt) Erstattung auch über GOÄ ambulante OP's
Auslandsschutz
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