Das Beitragsentlastungsgesetz sowie 1. und 2. NOG von 1997
Regierungspartei: CDU/CSU/FDP Gesundheitsminister: Horst Seehofer Beitragssatz: von 13,5% auf 13,6 % geplante Einsparung: ? nächstes Defizit ?
Die Kostenbremse wurde erweitert und kleinere strukturelle Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen (Einschränkungen) für die Versicherten waren:
- Erhöhung der Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrtkosten, Krankenhausaufenthalten, Kuren und Anschluss-Reha sowie
Dynamisierung der festen Zuzahlungsgrößen im zweijährigen Abstand
- Der Kassenzuschuss für Brillen wurde gestrichen
- Wegfall von Zahnersatz-Leistungen für Versicherte, die nach 1979 geboren wurden, Verringerung der Leistungen für Zahnersatz bei allen vor 1979 Geborenen
- Einführung des Kostenerstattungsprinzips bei Zahnersatz und kieferorthopädischer Behandlung von Jugendlichen sowie eines Festzuschusses
- Senkung des Krankengeldes von 80% auf 70% des Bruttoentgelts (maximal 90 Prozent des Nettoentgelts)
- Neugestaltung der Belastungsgrenzen für Zuzahlungen und Einführung einer Härtefallregelung für chronisch Kranke
- Einführung des Sonderkündigungsrechtes für Kassenmitglieder im Fall von Beitragssatzerhöhungen ihrer Kasse
- Koppelung von Beitragssatzerhöhungen einer Kasse an Erhöhung der Zuzahlungen
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Der Online-Vergleich liefert eine übersichtliche Tabelle mit folgenden Informationen:
Unternehmensbewertung
Heilpraktiker
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV
ambulante Leistungen
Psychotherapie Sehhilfen Hilfsmittel Vorsorgeuntersuchungen
Zahnersatz
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV anfängl. Leistungseinschränkung Zahnprophylaxe
Krankenhaus
gesetzliche Zuzahlungen Vor- und Nach-Untersuchungen Unterbringung (1- oder 2-Bettzimmer) freie Arztwahl (Chefarzt) Erstattung auch über GOÄ ambulante OP's
Auslandsschutz
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