| Bewertung von priv. KV-Gesellschaften - 3. Das Ausschluss-Prinzip
  
4. Auschluss-Kriterium: (Betriebswirtschaftlicher Erfolg)
Der betriebswirtschaftliche Erfolg läßt sich mit der versicherungsgeschäftlichen Ergebnisquote (B.1) messen. Sie gibt an, welcher Prozentsatz der Beitragseinnahmen nach Abzug der Kosten für Tarifleistungen, Verwaltung
und Altersrückstellungen übrig bleibt. Dieser Anteil wird zum einen über die erfolgsabhängigen Leistungen wie Beitragsrückerstattungen oder allg. Beitragssenkung (ausgedrückt in der RfB-Zuführungsquote A.3) an die Versicherten
weiter gegeben und zum anderen als Unternehmensgewinn verbucht. Ein weiterer Maßstab für erfolgreiches Management ist die Nettoverzinsung (B.5) der Kapitalanlagen. Da die Altersrückstellungen einen
Ansparvorgang für das Alter darstellen, muß das Versicherungsunternehmen in der Lage sein, auch auf dem Kapitalmarkt gute und solide Gewinne zu erwirtschaften. Es wurden alle Unternehmen aussortiert,
bei denen die Kennzahlen B.1 und B.5 kleiner sind als die entsprechenden Werte der Mehrzahl der übrigen Unternehmen. (Die Kennzahl A.3 fand keine Berücksichtigung)
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Der Online-Vergleich liefert eine übersichtliche Tabelle mit folgenden Informationen:  Unternehmensbewertung  Heilpraktiker
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV  ambulante Leistungen
Psychotherapie Sehhilfen
 Hilfsmittel
 Vorsorgeuntersuchungen
  Zahnersatz
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV anfängl. Leistungseinschränkung
 Zahnprophylaxe
  Krankenhaus
gesetzliche Zuzahlungen Vor- und Nach-Untersuchungen
 Unterbringung (1- oder 2-Bettzimmer)
 freie Arztwahl (Chefarzt)
 Erstattung auch über GOÄ
 ambulante OP's
  Auslandsschutz |  |