KZVonline --- Leistungen für Psychotherapien der GKV und KZV

Was leisten die gesetzliche Krankenkassen (GKV) und was nicht ???
Auf KZVonline erhalten Sie eine Übersicht über die Leistungen und Kosten einer privaten Krankenzusatzversicherung
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Reicht die GKV - oder ist eine Krankenzusatzversicherung notwendig ???

Psychotherapeutische Behandlungen gehören zum allgemeinen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - vorausgesetzt, es wurde eine psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt (Diagnose nach ICD-10 oder DSM III). Hierzu zählen Ängste, Borderline-Syndrom, Burn-out Syndrom, Depressionen, Essstörungen, Neurosen, Psychosen, Psychosomatische Beschwerden und Therapie von Traumen.
Zu den anerkannten Therapien gehören die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie. Andere Methoden, die ebenfalls wirksam und erfolgversprechend sind, aber nicht wissenschaftlich bewiesen, werden von der GKV nicht anerkannt und somit auch nicht erstattet. Weitere Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die kassenärztliche Zulassung des Therapeuten und dass vorher ein Antrag auf Kostenübernahme bewilligt wurde.
Obwohl die spychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu steigenden Erkrankungszahlen geführt haben und es in sehr vielen Regionen zu langen Wartezeiten (mehr als 3 Wochen) kommt, sollte die Zahl der kassenärztlich zugelassenen Psychotherapie-Praxen durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz um bundesweit 2.000 verringert werden. Durch die Intervention der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) konnte dies abgewendet werden.
Der Online-Vergleich liefert eine übersichtliche Tabelle mit folgenden Informationen:
Unternehmensbewertung
Heilpraktiker
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV
ambulante Leistungen
Psychotherapie
Sehhilfen
Hilfsmittel
Vorsorgeuntersuchungen
Zahnersatz
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV
anfängl. Leistungseinschränkung
Zahnprophylaxe
Krankenhaus
gesetzliche Zuzahlungen
Vor- und Nach-Untersuchungen
Unterbringung (1- oder 2-Bettzimmer)
freie Arztwahl (Chefarzt)
Erstattung auch über GOÄ
ambulante OP's
Auslandsschutz
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