KZVonline --- GKV --- Die Gesundheitsreform (GRG) von 1989

Einschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Gesundheitsreformgesetz (1989).
KZVonline gibt eine Übersicht der wesentlichen Änderungen in der GKV durch diese Gesundheitsreform.
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Das Gesundheitsreformgesetz (GRG) von 1989

Regierungspartei: CDU/CSU/FDP
Sozialminister: Norbert Blüm
Beitragssatz: von 13,0% auf 12,4 %
geplante Einsparung: 14,5 Mrd. DM
nächstes Defizit nach 4 Jahren (1992: ca. 9 Mrd. DM)

 
Die Reichsversicherungsordnung (RVO) wurde zum größten Teil in das das fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) überführt. Die wichtigsten Änderungen (Einschränkungen) für die gesetzlich Versicherten waren:
  • Einführung bzw. Erhöhung der Zuzahlungen bei Zahnersatz, Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten und Fahrkosten (abgemildert wurden die Zuzahlungen durch die neue Härtefallregelungen)
  • Bagatellarzneimitteln wurden aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen
  • Kürzung des Kassenzuschusses für Brillen
Der Online-Vergleich liefert eine übersichtliche Tabelle mit folgenden Informationen:
Unternehmensbewertung
Heilpraktiker
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV
ambulante Leistungen
Psychotherapie
Sehhilfen
Hilfsmittel
Vorsorgeuntersuchungen
Zahnersatz
Gesamt-Erstatungssatz inkl. GKV
anfängl. Leistungseinschränkung
Zahnprophylaxe
Krankenhaus
gesetzliche Zuzahlungen
Vor- und Nach-Untersuchungen
Unterbringung (1- oder 2-Bettzimmer)
freie Arztwahl (Chefarzt)
Erstattung auch über GOÄ
ambulante OP's
Auslandsschutz
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